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Künstlersozialkasse

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Die Künstlersozialkasse

Heute im Audio-Blog geht es um das Thema Künstlersozialkasse.

Obwohl wir vom Finanzamt als Gewerbebetrieb eingestuft sind, müssen Sie leider auf unsere Rechnung die Abgabe zur Künstlersozialkasse zahlen. Der Hebesatz liegt momentan bei 4,2 % und kann sich jedes Jahr etwas ändern.

Mittlerweile werden immer mehr Unternehmen geprüft und damit bleibt der Hebesatz hoffentlich stabil. Durch Corona kann sich das natürlich auch bald ändern. Die Künstlersozialkasse wurde in den 70er Jahren eingeführt, damals wurde argumentiert:

Es gibt nur einen beschränkten Marktplatz für Künstler, das hat sich durch das Internet aus meiner Sicht geändert – die KSK ist aber weiterhin unverändert da. Sicherlich gibt auch heute noch Künstler, die kaum Einkommen haben, ob aber das Modell der Künstlersozialkasse in der heutigen Form eine gute Lösung ist das bezweifele ich.

In der Politik wird immer von den geringen Beiträgen pro Unternehmen gesprochen, mal abgesehen das eine Reihe von geringen Beiträgen aus unterschiedlichen Bereichen gibt, die sich dann summieren – ist die Bürokratie nicht zu unterschätzen.

Bei uns entstehen, wenn Arbeitszeit und Buchhaltung entsprechend bewertet werden – intern ein höherer Betrag, als die eigentliche Abgabe, und ich kenne eine Reihe von Unternehmen, die haben eine ähnliche Situation.

Auch das eine Leistung mehrfach in die Bemessung fällt, ist sicherlich weit entfernt von einer Ideallösung.

Ein Beispiel: Wir erstellen eine Sprachaufnahme für ein Erklärvideo, hier möchte ein Kunde eine Sprecherin, die wir für den Kunden aufnehmen. Die Rechnung der Sprecherin geht an uns, wir zahlen KSK dafür. Der Kunde zahlt auf unsere Rechnung KSK – der Produzent des Erklärfilms – im Beispiel einfach mal ein Einzelunternehmer – rechnet mit seinem Kunden den Film inkl. der Sprachaufnahme ab (hier ist dann ein „neues“ Werk entstanden) – auf alle Leistungen inkl. der Sprachaufnahme und der schon zweimal erhobenen Künstlersozialkasse muss erneut diese Abgabe bezahlt werden.

Nun gibt es auch Konstellationen, da ist dieser Weg noch länger und es gibt nicht nur drei, sondern 4 oder 5 Stationen.

Eine gute soziale Absicherung für Künstlerinnen und Künstler ist eine wichtige Angelegenheit, ob die Bürokratie in Millionen von Unternehmen der richtige und zeitgemäße Weg ist – ich stelle das in Frage.

Aber denken Sie daran: Rechnungen von Sprecherinnen und Sprecher sind abgabepflichtig, und Sie sollten das entsprechend in Ihrer Buchhaltung berücksichtigen.

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