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Der Podcast mit Volker Pietzsch

Nutzungsrechte bei Sprachaufnahmen

Bei Anfragen von Erstkunden steht oft als Wunsch:

Und wir brauchen alle Rechte an der Sprachaufnahme zeitlich und räumlich uneingeschränkt. Oft bekommt der Anfragende dann einen Schreck, wenn ich den Preis nenne.

Alle Rechte bedeutet, die Sprachaufnahme darf überall eingesetzt werden; im Internet, als Radiospot, als TV-Spot, als Pre-Roll-Spot bei youtube usw. – hier entsteht dann ein Preis, der doch oft die Vorstellung der Kunden übersteigt.

Zum Glück gibt es eine einfache Lösung, wenn z. B. die Sprachaufnahme für einen Erklärfilm, der auf der Internetseite und bei einer Messe gezeigt wird – dann braucht es auch nur die Verwertungsrechte für diese beiden Wege. Vorteil für den Kunden: Die Sprachaufnahme bleibt bezahlbar, und sollte dann doch nochmal eine Verwertung in einem anderen Bereich erfolgen z. B. als Kinospot, dann kann dieses einzelne Recht, einfach und schnell erworben werden.

Bei Verwertungsrechten gibt es auch bei den Sprecherinnen und Sprecher unterschiedliche Modelle. Einige Kollegen beschränken z. B. die Verwertung von Radiospots, TV-Spots und Kinospots für eine bestimmte Laufzeit.

In jedem Fall ist es sinnvoll immer vorher über die Nutzungsmöglichkeiten zu sprechen, und ich kann aus unserer Erfahrung sagen: Die Fälle, in denen wir mit unseren Kunden keine Einigung erzielen konnten, kann ich für die letzten 30 Jahre an einer Hand abzählen. Bis bald bei 0700sprecher.de

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